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Unsere Referenzen sprechen Bände.

Otelfingen
Brüel Nord

Qualitätsvolle Verdichtung mittels Quartier- und Gestaltungsplan am Fusse der Lägern

Bauherrschaft

  • Diverse Grundeigentümer
  • Gemeinde Otelfingen

Richtprojekt

  • JOM Architekten GmbH, Zürich
  • Zimraum GmbH, Zürich
  • planikum GmbH, Zürich

Quartier- und Gestaltungsplan

ewp AG, Effretikon

Planung

2013 – 2023

Realisierung

ab 2024

Nutzung

Wohnen mit kleinem Gewerbeanteil

Besonderes

Verdichtung mit Aufzonung von W2 zu W3

Leistungen

  • Vertretung eines Grundeigentümers
  • Mitwirkung in Fachpreisgericht für Richtprojekt

Themen

  • Eigentümervertretung
  • Bauherrenberatung
  • Quartierplan
  • Gestaltungsplan
  • Arealentwicklung

Bilder

  • Skizze JOM Architekten GmbH
  • Foto Gipsmodell ewp AG
  • Luftbild Google Maps

Das Gebiet «Brüel Nord» liegt in der Gemeinde Otelfingen, zwischen dem Bahnhof und dem alten Dorfkern. Es umfasst dreizehn Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 4.2 Hektaren und ist grösstenteils unbebaut. Im Oktober 2013 haben mehrere Grundeigentümer ein Quartierplanverfahren angestossen mit dem Ziel, die Grundstücke überbaubar zu machen durch eine Neuparzellierung und den Bau von Erschliessungsstrassen. Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat 2016 die Einleitung des Verfahrens genehmigt. Bevor dieses gestartet werden konnte, war von der Gemeinde noch ein kommunaler Richtplan zu erarbeiten. In diesem wurde eine Gestaltungsplanpflicht über das gesamte Gebiet festgesetzt.

Für die Entwicklung einer Bebauungsvorstellung wurde im 2019 ein Studienauftrag durchgeführt. Die Aufgabenstellung lautete, ein Bebauungs- und Nutzungskonzept mit hoher Qualität, eigenständigem Charakter und Bezug zur gewachsenen Siedlungs- und Freiraumstruktur für das Gebiet zu entwickeln. Das Beurteilungsgremium hat den Vorschlag von JOM Architekten in Zusammenarbeit mit Zimraum und planikum zur Weiterbearbeitung empfohlen. Der überarbeitete Vorschlag dient als Richtprojekt für die Erarbeitung des Quartier- und Gestaltungsplans. Vorgesehen ist unter anderem eine massvolle Verdichtung auf der letzten grossflächigen Baulandreserve in Otelfingen. Die angestrebten Qualitäten werden mittels Gestaltungsplan eigentümerverbindlich gesichert. Das Gestaltungsplanverfahren wird mit dem Quartierplanverfahren zeitlich koordiniert und inhaltlich abgestimmt.

Nach erfolgter Vorprüfung durch den Kanton und durchgeführter erster Grundeigentümerversammlung soll der überarbeitete Quartierplan Ende 2021 vorliegen. Die finale Bereinigung sowie die Festsetzung und Genehmigung des Quartierplans und des Gestaltungsplans ist auf Anfang 2023 geplant – zehn Jahre nach dem Einleitungsbegehren der Grundeigentümer.