Naef & Partner Logo

Baumanagement und General­planung

Bauen

Bau­management und
General­planung

Naef & Partner - Dienstleistung - Bauen
Bauen

Ein Bauprojekt verlangt durchgehende Führung, von der ersten Kostenschätzung bis zur Übergabe des fertigen Bauwerks. Wir realisieren Bauprojekte für Eigentümerinnen, Bauherrschaften und Investoren: als Baumanagement innerhalb eines bestehenden Planungsteams oder als Generalplanerin mit Gesamtverantwortung für alle Disziplinen.

Bauprojekte und Planerteams brauchen eine Führung, die zuverlässig und vorausschauend baut.

Bauen heisst, aus Plänen ein Gebäude entstehen zu lassen, termingerecht, im vereinbarten Kostenrahmen und in der geforderten Qualität. Diese Aufgabe verlangt Führung: Fachplanerinnen, Spezialistinnen und Unternehmer müssen koordiniert, Entscheidungsgrundlagen vorbereitet und Risiken frühzeitig erkannt werden.

Wir übernehmen diese Führung über das gesamte Bauprojekt. Je nach Ausgangslage steuern wir als Baumanagement innerhalb eines bestehenden Planungsteams oder übernehmen als Generalplanerin die alleinige Vertragsverantwortung für sämtliche Disziplinen. So behalten Bauherrschaften jederzeit den Überblick, unabhängig davon, wie komplex ihr Vorhaben ist.

Baumanagement

Kosten, Termine und Qualität souverän geführt.

Baumanagement ist die operative Führung eines Bauprojekts in den Bereichen Kosten, Termine und Qualität, von der ersten Kostenschätzung im Vorprojekt bis zur Übergabe des fertigen Bauwerks. Wir koordinieren Fachplaner, Spezialistinnen sowie Unternehmer und Lieferantinnen und tragen ab der Ausschreibung die operative Leitung der Baustelle.

Ein Bauprojekt bindet über Monate oder Jahre hinweg Planende, Behörden und eine Vielzahl von am Bau tätigen Unternehmungen. Jede Partei verfolgt eigene Fristen, eigene Schnittstellen und eigene Interessen. Ohne eine Instanz, die Kosten, Termine und Qualität durchgehend im Blick behält, geraten Budgets unter Druck, verzögern sich Entscheidungen und Verantwortlichkeiten verschwimmen.

Wir übernehmen diese Steuerung. Bereits im Vorprojekt erarbeiten wir belastbare Kostenschätzungen, ab der Ausschreibung führen wir die Baustelle operativ und begleiten Bauherrschaften bis zur Übergabe und über die Garantiephase hinaus. Dabei behalten wir nicht nur Zahlen und Termine im Blick, sondern auch die Menschen, die das Projekt tragen: Wir koordinieren, vermitteln und schaffen die Grundlage für Entscheidungen, die Bauherrschaften mit Zuversicht treffen können.

Typische Themen des Baumanagements

  • Kostenschätzung
  • Kostenvoranschlag
  • Kostenkontrolle
  • Terminplanung
  • Qualitätskontrolle
  • Fachplanerkoordination
  • Submissionen
  • Werkverträge
  • Örtliche Bauleitung
  • Auflagenmanagement
  • Abnahmeorganisation
  • Mängelmanagement
  • Garantiemanagement

Generalplanung

Ein Vertragspartner. Alle Disziplinen. Volle Verantwortung.

Generalplanung bündelt sämtliche Planungsleistungen eines Bauprojekts unter einem einzigen Vertrag. Als Generalplaner nehmen wir Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Gebäudetechnik und die erforderlichen Spezialistinnen und Spezialisten unter Vertrag und tragen die Gesamtleitung über sämtliche Phasen hinweg, von der strategischen Planung bis zum Bauabschluss.

Je grösser und anspruchsvoller ein Bauvorhaben, desto mehr Disziplinen sind daran beteiligt. Bauherrschaften, die mit jeder Fachplanerin und jedem Fachplaner einen eigenen Vertrag abschliessen, tragen die Schnittstellenverantwortung selbst: Sie klären Widersprüche zwischen den Disziplinen, verhandeln Honorare einzeln und haben im Streitfall mehrere Ansprechpartner statt einen.

Wir nehmen Bauherrschaften diese Aufgabe ab. Als Generalplaner sind wir die einzige Vertragspartnerin für die gesamte Planung, koordinieren sämtliche Disziplinen und Spezialistinnen und sorgen für eine lückenlose Qualitätssicherung über das gesamte Projekt. Weil wir Generalplanung und Baumanagement aus einer Hand anbieten, bringen wir die Disziplin des Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagements bereits in die frühen Planungsphasen ein – nicht erst ab der Ausschreibung.

Typische Themen der Generalplanung

  • Gesamtleitung
  • Fachplanerkoordination
  • Spezialistenkoordination
  • Terminkoordination
  • Qualitätssicherung
  • Subplanerverträge
  • Spezialistenverträge
  • Planerhonorare
  • Spezialistenhonorare
  • Kostenkontrolle
  • Werkverträge
  • Abnahmeorganisation

Fragen & Antworten

Baumanagement und Generalplanung führen beide Bauprojekte, unterscheiden sich jedoch in Rolle und Vertragsform innerhalb des Planungsteams.

Das Baumanagement übernimmt die operative Führung eines Bauprojekts in den Bereichen Kosten, Termine und Qualität. Es koordiniert Fachplanende und Unternehmer, trägt jedoch nicht selbst die Planungsleistungen: Diese verbleiben bei den einzelnen Fachplanerinnen und Fachplanern, die direkt mit der Bauherrschaft vertraglich verbunden sind.

Die Generalplanung bündelt demgegenüber sämtliche Planungsleistungen unter einem einzigen Vertrag. Die Generalplanerin ist alleinige Vertragspartnerin der Bauherrschaft für die gesamte Planung und trägt die Gesamtleitung bereits ab der frühen Planung, nicht erst ab der Ausschreibung.

In der Praxis lassen sich beide Rollen kombinieren, allerdings als zwei getrennte Funktionen unter einem gemeinsamen GP-Vertrag: Als Generalplanerin bündeln wir sämtliche Planerverträge und sind alleinige Vertragspartnerin der Bauherrschaft. Innerhalb dieser Struktur übernehmen wir zusätzlich die Aufgaben des Baumanagements, mit eigener Verantwortung und separater Entschädigung. Formal betrachtet erscheinen wir dann zweimal im Organigramm: einmal als Generalplanerin mit direkter Vertragsbeziehung zur Bauherrschaft, und darunter nochmals als Baumanagement neben der Architektur und den weiteren Fachplanern – auch wenn es sich um dieselbe Firma handelt.

Die Gesamtleitung ist gemäss SIA-Regelwerk eine eigenständige Funktion neben Fachplanung und Bauleitung: Sie koordiniert sämtliche Beteiligten und trägt die übergeordnete organisatorische Verantwortung für das Projekt. Wer diese Funktion übernimmt, ist nicht fest vorgegeben, sondern muss für jedes Projekt ausdrücklich vereinbart werden.

In der Regel liegt die Gesamtleitung in den frühen Phasen bei der Architektin oder dem Architekten. Das entspricht der klassischen Rollenverteilung im Planungsteam: Die Architektur entwickelt und verantwortet das Projekt gestalterisch und koordiniert die übrigen Fachplaner, während das Baumanagement bereits federführend bei Kostenschätzung und Terminkoordination mitwirkt.

Mit der Ausschreibung oder spätestens mit dem Start der Realisierung kann es sich anbieten, die Gesamtleitung an das Baumanagement zu übertragen: Ab diesem Zeitpunkt stehen die operative Führung von Kosten, Terminen und Qualität sowie die Koordination der ausführenden Unternehmer im Vordergrund, Aufgaben, die im Kern zum Baumanagement gehören. In der Praxis sind beide Modelle verbreitet, je nach Projekteigenschaften und Zusammensetzung des Planerteams ist im Einzelfall zu entscheiden, wo die Gesamtleitung am sinnvollsten angesiedelt ist.

Generalplanung ist primär ein Vertragsmodell, keine eigenständige Planungsleistung. Ein eigener Leistungsbeschrieb für die Generalplanung existiert im SIA-Regelwerk nicht: SIA 102, 103, 105 und 108 sind gleichermassen auf Einzelplaner- wie auf Generalplanerverträge anwendbar.

Der Unterschied liegt somit nicht im Leistungsumfang der einzelnen Disziplinen, sondern in deren vertraglicher Bündelung. Bei einem Einzelplanervertrag schliesst die Bauherrschaft mit jeder Fachplanerin und jedem Fachplaner einen eigenen Vertrag ab. Bei der Generalplanung übernimmt die Generalplanerin sämtliche Disziplinen, von der Architektur über das Bauingenieurwesen bis zur Gebäudetechnik, unter einem einzigen Vertrag und trägt dafür die Gesamtverantwortung.

Für die Bauherrschaft bedeutet das eine einzige Ansprechpartnerin für die gesamte Planung, eine durchgehende Gesamtleitung bereits ab der frühen Planung und eine Schnittstellenverantwortung, die bei der Generalplanerin liegt statt bei der Bauherrschaft selbst.

Baumanagement umfasst deutlich mehr als die örtliche Bauleitung. Neben der Leitung und Überwachung der Baustelle gehören auch das Kosten-, Termin- und Vertragsmanagement sowie die Koordination der Unternehmer und Lieferantinnen während der Realisierung dazu, im Falle der Gesamtleitung auch die Koordination der Fachplaner und Spezialistinnen. Innerhalb dieses Gesamtbilds macht die örtliche Bauleitung gemäss SIA 102 rund 23 Teilleistungsprozente aus, einen wichtigen, aber nur einen Teilbereich des Baumanagements.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Baumanagement und örtliche Bauleitung dennoch oft gleichgesetzt. Wer sich als Bauleiterin oder Bauleiter bezeichnet, sagt damit allein nicht aus, ob nur die örtliche Bauleitung auf der Baustelle wahrgenommen wird oder das gesamte Baumanagement mit Kosten-, Termin- und Vertragsverantwortung. 

Die örtliche Bauleitung muss zudem nicht zwingend von derselben Stelle erbracht werden wie die übrigen Baumanagement-Leistungen. In manchen Projekten verbleibt das Kosten-, Termin- und Vertragsmanagement bei den Architekten, während die örtliche Bauleitung einem Dritten übertragen wird. Je nach Mandat übernehmen wir beide Rollen: mit umfassender Verantwortung für sämtliche Teilleistungen des Baumanagements inklusive der örtlichen Bauleitung, oder als reine örtliche Bauleitung, wenn die übrigen Leistungen von anderen Projektbeteiligten abgedeckt werden.

Für das Baumanagement sind in der Praxis drei Honorarmodelle verbreitet. Beim ersten wird der mutmassliche Aufwand anhand von Honorarparametern und einer aufwandbestimmenden Bausumme kalkuliert und daraus die Honorarsumme abgeleitet; ein Modell, das ursprünglich Teil der SIA-Honorarordnung war, sich in der Praxis aber bis heute hält. Daneben gibt es die Pauschale, die unabhängig vom Ausgang der Schlussabrechnung unverändert bleibt, sowie die Honorierung nach effektivem Aufwand, meist auf Basis einer Budgetvereinbarung mit offener Abrechnung.

Bei der Generalplanung hat sich in der Praxis ein eigenes Modell etabliert: Das Honorar der Generalplanerin wird meist als prozentualer Anteil an der Gesamtsumme sämtlicher unter dem GP-Vertrag verantworteten Fachplaner- und Spezialistenhonorare vereinbart, üblicherweise 4 bis 5 Prozent. Dieser Anteil bezieht sich auf sämtliche Honorare, die unter dem GP-Mantel anfallen, von der Architektur über das Bauingenieurwesen bis zu den beigezogenen Spezialistinnen und Spezialisten.

Welches Modell im Einzelfall zur Anwendung kommt, richtet sich nach Umfang, Komplexität und Vertragsform des jeweiligen Bauvorhabens und wird individuell vereinbart.

Geschichten

Referenzen

Kontakt

Was ist Ihr
Anliegen?

Wir freuen uns,
von Ihnen zu hören!

Weitere Leistungen