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Arealentwicklung und Projektentwicklung

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Areal­entwicklung und Projekt­entwicklung

Naef & Partner - Dienstleistung - Entwickeln
Entwickeln

Areale und Grundstücke entfalten ihr Potenzial nicht von selbst. Wir begleiten Eigentümerinnen, Bauherrschaften und Investoren unabhängig bei Areal- und Projektentwicklungen von der ersten strategischen Überlegung bis zur Realisierungsreife. Mit fundierter Strategiearbeit, Analysen, Machbarkeitsstudien, Planungsverfahren, Stakeholdermanagement sowie Studienaufträgen und Projektwettbewerben.

Entwicklung beginnt mit den richtigen Fragen.

Erfolgreiche Immobilien sind das Ergebnis klarer Ziele, fundierter Analysen und eines strukturierten Entwicklungsprozesses – lange bevor das erste Baugesuch eingereicht wird.

Am Anfang stehen grundlegende Fragen: Welche strategischen Ziele verfolgt die Bauherrschaft mit der Entwicklung? Was für ein Potenzial bietet ein Grundstück oder Areal? Welche Nutzung passt zum Standort? Was sind die Anliegen der relevanten Anspruchsgruppen? Welche bauliche Dichte ist realisierbar? Und welcher Weg führt zu einer langfristig überzeugenden Lösung – wirtschaftlich, städtebaulich und gesellschaftlich?

Entwicklung bedeutet, eine Ausgangslage sorgfältig zu analysieren, Potenziale sichtbar zu machen und daraus eine tragfähige Strategie abzuleiten. Je nach Ausgangslage begleiten wir langfristige Arealentwicklungen oder entwickeln konkrete Bauprojekte bis zur Realisierungsreife.

Arealentwicklung

Arealentwicklung denkt vom Ganzen her.

Arealentwicklung bezeichnet die strategische Entwicklung eines Areals oder Quartiers, das sich über mehrere Grundstücke, Gebäude oder Eigentümerschaften erstreckt, unter Einbezug anspruchsvoller planungsrechtlicher Verfahren, Stakeholdermanagement und Qualitätssicherung.

Nicht jede Entwicklung betrifft ein einzelnes, überschaubares Grundstück. Sobald mehrere Parzellen, Gebäude oder Eigentümerschaften zusammenkommen, braucht es einen langen Zeithorizont, anspruchsvolle Planungsverfahren wie Gestaltungs-, Bebauungs- oder Quartierpläne und die frühzeitige Koordination unterschiedlicher Interessen. Für brachliegende Areale oder neu zu strukturierende Quartiere entstehen so über Jahre oder Jahrzehnte tragfähige Perspektiven für die Zukunft.

Wir begleiten Eigentümerinnen und Bauherrschaften als unabhängige Partnerin dabei, die Anliegen von Behörden, Bevölkerung und Nachbarschaft frühzeitig zusammenzuführen und tragfähige strategische, planerische und organisatorische Grundlagen für die anschliessende Projektierung und Realisierung zu schaffen.

Typische Themen einer Arealentwicklung

  • Entwicklungsstrategie
  • Bauherrenvision
  • Potenzialanalyse
  • Machbarkeitsstudie
  • Testplanung
  • Gestaltungsplanverfahren
  • Bebauungsplanverfahren
  • Quartierplanverfahren
  • Umzonung
  • Studienauftrag
  • Projektwettbewerb
  • Partizipationsprozess
  • Mitwirkungsverfahren
  • Verfahrenskoordination
  • Stakeholdermanagement
  • Qualitätssicherung

Projektentwicklung

Projektentwicklung überführt eine Idee in ein konkretes Bauvorhaben.

Projektentwicklung bezeichnet die systematische Entwicklung eines konkreten Bauvorhabens auf einem überschaubaren Grundstück, von der ersten Projektidee bis zur Realisierungsreife. Sie umfasst die Projektkonzeption sowie die planerischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die anschliessende Projektierung und Realisierung.

Jedes Bauprojekt beginnt mit einer Idee. Damit daraus eine überzeugende und wirtschaftlich tragfähige Immobilie entsteht, müssen Standort, Nutzung, Markt und Architektur frühzeitig in ein stimmiges Verhältnis gebracht werden.

Wir begleiten Eigentümerinnen und Bauherrschaften als unabhängige Partnerin dabei, aus ersten Überlegungen ein belastbares Projekt zu entwickeln. Gemeinsam mit dem Planungsteam schärfen wir die Ziele, strukturieren den Prozess und schaffen die Grundlage für ein Projekt, das den Anforderungen des Standorts, der Auftraggeberschaft und der künftigen Nutzer gerecht wird.

Typische Themen einer Projektentwicklung

  • Standortanalyse
  • Marktanalyse
  • Nutzungskonzept
  • Projektdefinition
  • Raumprogramm
  • Projektpflichtenheft
  • Machbarkeitsstudie
  • Studienauftrag
  • Projektwettbewerb
  • Businessplan
  • Nachhaltigkeitsstrategie
  • Projektmanagement

Fragen & Antworten

Arealentwicklung und Projektentwicklung verfolgen das gleiche Ziel, unterscheiden sich jedoch in Grösse und Komplexität des Vorhabens.

Eine Projektentwicklung betrifft ein überschaubares Grundstück. Sie beginnt mit strategischen Fragestellungen – welche Nutzung passt zum Standort, welches Potenzial bietet die Lage, welche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelten – und führt eine Idee bis zur Realisierungsreife eines konkreten Bauvorhabens.

Eine Arealentwicklung stellt sich dieselben Fragen, jedoch für ein Areal oder Quartier, das sich über mehrere Grundstücke, Gebäude oder Eigentümerschaften erstreckt. Entsprechend braucht es zusätzlich anspruchsvolle planungsrechtliche Verfahren wie Gestaltungs-, Bebauungs- oder Quartierpläne, einen längeren Zeithorizont und die frühzeitige Koordination unterschiedlicher Interessen.

In der Praxis gehen beide Leistungen häufig ineinander über: Aus einer Arealentwicklung entstehen oft mehrere einzelne Projektentwicklungen für die Teilbereiche des Areals.

Eine gesetzlich verbindliche Grössendefinition gibt es nicht. Die Abgrenzung ist eine Frage der Praxis, nicht des Rechts. Als Faustregel gilt: Sobald mehrere Gebäude, mehrere Parzellen oder mehrere Eigentümerschaften betroffen sind, sprechen wir von einer Arealentwicklung. Ein überschaubares Grundstück bleibt in der Regel eine Projektentwicklung, auch wenn es sich aus zwei benachbarten Parzellen zusammensetzt.

Ausschlaggebend ist dabei weniger die reine Fläche als die Komplexität. Werden anspruchsvolle planungsrechtliche Verfahren wie ein Gestaltungs-, Bebauungs- oder Quartierplan nötig, müssen die Interessen mehrerer Eigentümerinnen oder Anspruchsgruppen koordiniert werden, oder erstreckt sich die Entwicklung über einen langen Zeithorizont mit mehreren Etappen, handelt es sich um eine Arealentwicklung.

Das zeigt sich auch in den frühen Phasen: Bei einer Arealentwicklung nehmen strategische Planung und Machbarkeit deutlich mehr Raum ein als bei einer Projektentwicklung, weil zusätzliche Fragestellungen zu Nutzungsmix, Etappierung und Verfahrenswahl hinzukommen.

Gestaltungsplan, Bebauungsplan und Quartierplan sind sogenannte Sondernutzungspläne: Sie ergänzen den allgemeinen Zonenplan einer Gemeinde oder einer Stadt für ein bestimmtes, zusammenhängendes Gebiet und ermöglichen eine von der Regelbauweise abweichende Überbauung, im Gegenzug für eine architektonisch und städtebaulich hochwertigere Lösung.

Welcher Begriff wofür steht, ist jedoch kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Zürich steht der Gestaltungsplan für die städtebauliche und architektonische Qualität einer Überbauung, während der Quartierplan als eigenständiges Verfahren die Erschliessung und Landumlegung regelt. Bei grösseren Vorhaben werden beide oft kombiniert. Andere Kantone, wie beispielsweise Solothurn oder Luzern, kennen den Quartierplan in dieser Form nicht: Solothurn löst Erschliessungsfragen über Teilzonenplan oder Detailerschliessungsplan, Luzern unterscheidet stattdessen zwischen Bebauungsplan (für grössere, interessenabwägende Vorhaben) und Gestaltungsplan (für einfachere, dem Baubewilligungsverfahren näherstehende Fälle) als zwei eigenständige Instrumente.

Welches Verfahren im konkreten Fall zur Anwendung kommt, hängt somit von der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung ab. Wir begleiten Eigentümerinnen und Bauherrschaften von der Wahl des richtigen Instruments bis zur rechtskräftigen Genehmigung.

Eine Machbarkeitsstudie untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben auf einem Grundstück oder Areal realisiert werden kann. Sie bildet gemäss SIA 112 die zentrale Grundlage der Phase Vorstudien und prüft rechtliche, technische, organisatorische, städtebauliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen: die planungsrechtliche Zulässigkeit der gewünschten Nutzung, das bauliche Potenzial des Grundstücks, mögliche Organisationsmodelle für die weitere Projektabwicklung sowie eine Grobkostenschätzung, die den erwarteten Erträgen gegenübergestellt wird.

Meist werden dabei mehrere Varianten zu Nutzung und Ausnützung untersucht und wirtschaftlich verglichen. So entsteht eine fundierte Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen. Die Ergebnisse fliessen anschliessend in das Projektpflichtenheft ein, das die verbindlichen Ziele für die nachfolgende Projektierung festhält.

Wir erarbeiten Machbarkeitsstudien sowohl für einzelne Grundstücke als auch für ganze Areale, angepasst an die jeweilige Komplexität der Ausgangslage.

Ein Studienauftrag (gemäss SIA 143) eignet sich insbesondere für komplexe Planungsaufgaben, bei denen die Aufgabenstellung noch nicht abschliessend klar ist und deshalb verschiedene Lösungsansätze entwickelt und miteinander verglichen werden sollen. Er ermöglicht einen offenen Dialog zwischen Bauherrschaft und Planungsteams, meist in Form von einer oder zwei Zwischenbesprechungen. Die Projekte werden nicht anonym beurteilt.

Ein Projektwettbewerb (gemäss SIA 142) empfiehlt sich, wenn auf Basis einer klar definierten Bauaufgabe die architektonisch, funktional und wirtschaftlich beste Lösung gesucht wird. Die Projekte werden anonym beurteilt und nach klar definierten Kriterien bewertet.

Während beim Projektwettbewerb die Anonymität und die unabhängige Jury im Vordergrund stehen, ermöglicht ein Studienauftrag einen direkten Dialog zwischen Bauherrschaft und Planungsteams mit der Möglichkeit der Einflussnahme während des Verfahrens. Welche Verfahrensart geeignet ist, hängt von den Projektzielen, der Komplexität der Aufgabe und den gewünschten Rahmenbedingungen ab.

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